AGB & Mietbedingungen

Gültig für Liechtenstein und Österreich

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

Unter „EasyTool“ wird im Folgenden die Easy Tool Rental Anstalt mit Sitz in der Industriestrasse 16 in 9487 Gamprin-Bendern verstanden.

  1. Unter „Allgemeinen Geschäftsbedingungen / AGB“ werden die vorliegenden Bedingungen verstanden.
  2. Unter Werkzeug werden sämtliche Geräte verstanden, welche EasyTool zur Vermietung anbietet. Exemplarisch werden folgende Werkzeuge genannt: Kompressoren, Bohrhammer, Kernbohrer, Tauchpumpen, Transportgeräte, Anhänger, Winkelschleifer, Gartengeräte, industrielle Putzmaschinen uvm.
  3. Unter „Verbrauchsmaterialien“ wird sämtliches Zubehör verstanden, das zum Gebrauch der Werkzeuge erforderlich ist. Exemplarisch sind darunter folgende Materialien zu verstehen: Schleifpapier, Bohrer, Putzlaugen, Schmiermittel und Kraftstoffe uvm.
  4. Unter „Mieter“ werden in diesen AGB jene Personen (natürliche Personen und/oder juristische Personen) verstanden, die mit EasyTool einen Vertrag zur Anmietung von Werkzeugen abgeschlossen oder darüber verhandelt haben.
  5. Unter „Vertragsparteien” werden in diesen AGB EasyTool und die Mieter der Werkzeuge verstanden.
  6. Unter „Vermieter / Verkäufer” wird in diesen AGB EasyTool verstanden.
  7. Unter „Mieter / Käufer“ werden Mieter in ihrer Eigenschaft als Mieter / Käufer sowie alle Arbeitnehmer oder andere Arbeitskräfte, welche die Werkzeuge nutzen, verstanden.

Artikel 2 – Anwendbarkeit

Diese AGB gelten ausschliesslich. Diese AGB sind auf alle Miet-, Kauf- und Dienstleistungsverträge zwischen den Vertragsparteien anwendbar.

  1. Die Anwendbarkeit von AGB von Vertragspartnern der EasyTool / von Mietern wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch EasyTool oder durch die tatsächliche Übergabe der Werkzeuge als geschlossen. Ein Zwischenverkauf oder Rücktritt wird vorbehalten.
  3. Von diesen Geschäftsbedingungen und der mit EasyTool geschlossenen Kauf- und Mietverträgen abweichende Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden und gelten lediglich für den Einzelfall.
  4. Der Mieter, mit dem ein Vertrag abgeschlossen wurde und die AGB gültig einbezogen wurden, stimmt der Anwendung dieser AGB auf spätere Verträge zwischen ihm und EasyTool ausdrücklich zu.
  5. Verlangt EasyTool in einem Einzelfall, dass die gegenständlichen AGB nicht strikt eingehalten werden müssen, bedeutet dies nicht, dass diese AGB nicht anwendbar wären oder dass EasyTool bei zukünftigen Verträgen nicht das Recht hat, die ausschliessliche Anwendbarkeit dieser AGB zu verlangen.

Artikel 3 – Beginn der Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem Tage, an dem die Werkzeuge mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen je nach schriftlicher Absprache mit den Mietern entweder zwecks Anlieferung beim Kunden das Lager von EasyTool verlassen haben oder von EasyTool zur Abholung für den Kunden bereitgestellt worden sind.

  1. Die Gefahr an den Übergegebenen geht mit dem Zeitpunkt gem Artikel 4 über.
  2. EasyTool ist berechtigt, dem Mieter an Stelle des vertraglich vereinbarten Gerätes ein funktionell annähernd gleichwertiges Gerät zur Anmietung bereitzustellen.
  3. Vereinbarungen mit Handelsvertretern / Kooperationspartnern oder Angestellten bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch EasyTool.

Artikel 4 – Übernahme, Beschaffenheit, Mängelrügen, Haftung

Der Mieter kann das Gerät vor Übernahme auf seine Kosten besichtigen. Bei Übernahme hat der Mieter das Gerät auf den betriebsfähigen und einwandfreien Zustand hin zu untersuchen, etwaige Mängel unverzüglich zu rügen und diese EasyTool schriftlich gegenüber anzuzeigen

  1. Bei allen Mietverträgen geht die Gefahr auf den Mieter über, sobald die Werkzeuge das Lager von EasyTool verlassen hat. Eine Transportversicherung wird unsererseits nicht abgeschlossen. Frachtkosten gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es ist eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden. Der konkrete Betrag wird in der Auftragsbestätigung angeführt.
  2. Offensichtliche Mängel können nach Übernahme der Werkzeuge nicht mehr gerügt werden.
  3. Als Beschaffenheit der Werkzeuge gilt die Beschreibung in unseren Katalogen, Anboten etc. sowie in allenfalls vom Hersteller beigestellten Unterlagen vereinbart. Öffentliche Äusserungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheit der Werkzeuge oder Verbrauchsmaterialien dar, ebenso wenig (mündliche) Erklärungen von Mitarbeitern oder Handelsvertretern von EasyTool. Unsere Lieferung der Werkzeuge und Baumaterialien erfolgt ohne Kenntnis des Verwendungszwecks. Eine Prüfungs- oder Aufklärungspflicht unsererseits (insbesondere zur Geeignetheit der Ware) für einen bestimmten vom Kunden gewünschten Verwendungszweck besteht nicht.
  4. Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge nimmt EasyTool auf seine Kosten die Behebung der Mängel selbst vor oder lässt sie auf eigene Kosten durch den Mieter vornehmen. Im Fall des Vorliegens eines Mangels verlängert sich die Mietzeit um die Zeit von der Anzeige des Mangels bis zur Beseitigung.
  5. Im Falle eines rechtzeitig gerügten und von EasyTool zu vertretendem Mangel kann der Mieter für die Zeit des Ausfalls der Werkzeuge den Mietzins anteilig kürzen. Alle weitergehenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  6. Befindet sich EasyTool bei der Bereitstellung oder dem Transport des Gerätes in Verzug, so kann der Mieter einen Verzögerungsschaden nur verlangen, wenn EasyTool grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Artikel 5 – Arbeitszeit

Die Tagesmietpreise beruhen auf einem max 24-stündigem Gebrauch des Werkzeuges und verstehen sich zzgl Umsatzsteuer, Wartung, Treibstoff, Öl und Transport.

  1. Bei Werkzeugen mit einem Stundenzähler berechnet sich der Tagesmietpreis anhand einer Normalarbeitszeit von bis maximal acht Stunden pro Tag bei bis zu 22 Arbeitstagen im Monat. Die Normalarbeitszeit überschreitende Zeit der Werkzeuge mit Stundenzähler sind als Überstunden zu vergüten.
  2. Die Überstunden sind EasyTool unverzüglich nach Mietende anzugeben und auf Verlangen zu belegen. Die übermässige Nutzung der Werkzeuge ist durch einen zusätzlichen Überstundenzuschlag von 50 % der Normalmiete laut Mietpreis abzugelten.
  3. Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch EasyTool zu vertreten hat (zB Hochwasser, Streik etc) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt die Zeit ab dem 11. Kalendertag als Stilliegezeit. Die Mietvertragsdauer wird um die Stilliegezeit verlängert. Für die Stilliegezeit hat der Mieter mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung einen um 25 % des Normalmietzinses geminderten Mietpreis zu zahlen. Die Minderung der Miete kommt nur in Betracht, wenn der Mieter EasyTool von der Einstellung der Arbeiten und deren Wiederaufnahme rechtzeitig schriftlich Mitteilung gibt.

Artikel 6 – Mietberechnung – Preise und Zahlung – Transportkosten

Die vereinbarte Miete versteht sich lediglich für die gemieteten Werkzeuge. Verbrauchsmaterialien sind gesondert zu kaufen. Die Mehrwertsteuer und sämtliche Nebenkosten werden gesondert berechnet. Die angebotenen Preise beinhalten nicht die Kosten für die Einschulung, Zustellung, Montage oder Aufstellung der Werkzeuge und / oder der Verbrauchsmaterialien. Sämtliche Nebenkosten und Verbrauchsmaterialien, insbesondere die Kosten für Auf- und Abladen, Transport zum Bestimmungsort der Werkzeuge, Befestigungsmaterial, Betriebsstoffe und Endreinigung sind nicht im Mietpreis inkludiert und werden gesondert zzgl Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Der Transport der Werkzeuge berechnet sich nach der Transportpreisliste von EasyTool.

Die Rechnungen von EasyTool sind innert Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Die Miete ist im Vorhinein zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, eine davon abweichende Zahlungsweise festzulegen. Insbesondere dann, wenn an der Bonität des Bestellers Zweifel auftreten.

  1. Werden die Werkzeuge im Auftrag des Kunden durch ein Fahrzeug von EasyTool zugestellt, so gelangen die in der Transportliste von EasyTool genannten Preise zur Verrechnung. Gleiches gilt für den Abtransport von Werkzeug.
  2. Preise und Angebote von EasyTool sind freibleibend. Preise, die im Onlineshop, Katalogen oder sonstigen Verkaufsunterlagen angeboten werden, verstehen sich ab Lager. Druck- und Schreibfehler im Onlineshop, Katalogen und sonstigen Verkaufsunterlagen, Lieferscheinen und Rechnungen etc. berechtigen EasyTool zu einer Korrektur.
  3. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass EasyTool berechtigt ist, die Rechnung als elektronische Rechnung (Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird, zB als PDF-Dokument) per E-Mail an den Kunden zu senden. EasyTool kann nach eigenem Ermessen die Rechnung auch auf Papier an den Kunden übersenden.
  4. Werden Mietzahlungen durch den Mieter nicht ordnungsgemäss entrichtet, verschlechtert sich die Bonität des Mieters oder liegt ein Verstoss gegen eine andere Vertragsbestimmung vor, ist EasyTool berechtigt, die Werkzeuge auf Kosten des Mieters an sich zu nehmen. Der Mieter hat EasyTool zu diesem Zwecke Zutritt zu den Werkzeugen zu gewähren und einen Abtransport zu ermöglichen.
  5. Bei Zahlungsverzug werden 8 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt (§ 1333 Abs 2 ABGB), berechnet; Für Konsumenten gilt im Falle des Verzugs § 1000 ABGB.
  6. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber EasyTool ist nur möglich, wenn der Anspruch des Mieters unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.

Artikel 7 – Haftungsbeschränkungen

Des Weiteren ist der Verlust der Werkzeuge von der Haftungsbeschränkung ausgeschlossen.

  1. Wird keine Vergütung für die Haftungsbeschränkung vereinbart, so hat der Mieter vollumfänglich für sämtliche Schäden an den Werkzeugen zu haften – auch wenn diese Schäden durch Dritte verursacht wurden. Wird nicht ausdrücklich eine Haftungsbeschränkung vereinbart, so hat der Mieter die vertragliche Pflicht, die Werkzeuge für die Dauer des Mietzeitraums gegen Schäden aller Art, zugunsten des Vermieters zu versichern. Die Deckungszusage des Versicherungsunternehmens ist vor Beginn EasyTool vorzulegen. Der Versicherungsschein ist binnen 14 Tagen auf Verlangen von EasyTool vorzulegen. Ist der Versicherungsschutz auf den Mieter beschränkt, tritt der Mieter bereits jetzt seinen Leistungsanspruch/Deckungsanspruch gegenüber der Versicherung an EasyTool ab. EasyTool nimmt die Abtretung hiermit an.
  2. Für gewöhnlich vorausgesetzte oder besonders zugesicherte oder vereinbarte Eigenschaften ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Übrigen leistet EasyTool Gewähr für verkaufte Produkte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wobei unser Recht auf Verbesserung, Nachlieferung oder Umtausch gegenüber den anderen Gewährleistungsfolgen ausdrücklich Vorrang hat. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen ist die unverzügliche Beanstandung der gelieferten Ware, spätestens innert 8 Tagen ab Übernahme. Danach gilt die Ware als mängelfrei zugekommen.
  3. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschliesslich auf die verkauften Produkte und Verbrauchsmaterialien, nicht auf Folgeschäden, Verlust oder mutwillige Beschädigung und unsachgemässe Behandlung.
  4. Eine Haftung von EasyTool für sogenannte Stehzeiten durch Ausfall der Mietmaschine wird hiermit ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. EasyTool ist jederzeit berechtigt, das Gerät während der normalen Geschäftszeit beim Mieter oder am Einsatzort zu besichtigen und auf seinen Zustand hin zu überprüfen.
  6. Der Mieter wurde insbesondere auf sämtliche Unfallverhütungsvorschriften hingewiesen (besondere Gefahr im Schwenk- und Knickbereich von Arbeitsausrüstungen, drehenden Teilen, Schneidwerkzeugen etc). EasyTool übernimmt keinerlei Haftung bei Verstoss gegen Unfallverhütungsvorschriften durch den Mieter.
  7. Dem Mieter wurde ein Informationsblatt zur Unfallverhütung übergeben. Der Mieter verzichtet im Zusammenhang mit der Vermietung des Mietgegenstandes auf jegliche Schadenersatzforderung, es sei denn EasyTool wäre grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorzuwerfen. Des Weiteren wird die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen einschliesslich EasyTool ausgeschlossen.

Artikel 8 – Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von EasyTool. Im Falle einer Veräusserung der Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb des Käufers gilt der Weiterveräusserungspreis als an EasyTool abgetreten, soweit EasyTool aus gegenseitigen Geschäftsbeziehungen noch eine Forderung zusteht. Der Wiederveräusserungspreis ist daher auf ein gesondertes Konto zu legen und an uns abzuführen. Sofern die Weiterveräusserung auf Kredit/Rechnung erfolgt, hat dies unter Eigentumsvorbehalt zu erfolgen und gilt die Forderung gegen diesen Kunden als an EasyTool abgetreten.

Artikel 9 – Umtausch von Verbrauchsmaterialien & Produkten

EasyTool räumt den Mietern ein Rückgabe- oder Umtauschrecht für gekaufte Verbrauchsmaterialein innert einer Zeitspanne von 8 Tagen nach Lieferung / Rückgabe der Werkzeuge ein. Ausgenommen davon sind Waren, die nicht von uns geliefert oder für den Besteller beschafft wurden und nicht aus dem Lagersortiment von EasyTool stammen.

Produkte und Verbrauchsmaterialien müssen in der Originalverpackung, unbenutzt und ohne Gebrauchsspuren an EasyTool zurückgegeben werden. Die Verpackung ist daher bis zur endgültigen Kaufentscheidung aufzubewahren. Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen, wenn die Lieferung im Rahmen von Sonderaktionen bzw mit Sonderpreisnachlässen verkauft wurde.

Artikel 10 – Pflichten des Mieters

Die Werkzeuge sind durch den Vermieter ordnungs- und vertragsgemäss zu behandeln. Der Mieter hat die Werkzeuge vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes während der Mietzeit zu Sorgen. EasyTool ist durch den Mieter unverzüglich zu informieren, sobald ein Instandsetzungsbedarf, gleich welcher Art, vorliegt. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EasyTool Reparaturen von Fremdfirmen zu Lasten von EasyTool durchführen zu lassen, sowie Veränderungen an den Werkzeugen, insbesondere An-, Um- sowie Einbauten vorzunehmen oder Kennzeichnungen zu entfernen.

Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, die angemietete Werkzeuge unterzuvermieten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bedienung der gemieteten Werkzeuge ausschliesslich durch eingeschultes Personal erfolgt.

Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Reinigungsmittel müssen den Vorschriften von EasyTool entsprechen und stets von einwandfreier Beschaffenheit sein. Der Mieter hat die Werkzeuge ausserhalb der Arbeitszeit gegen Witterungseinflüsse zu schützen und für ausreichende Bewachung zu sorgen.

Artikel 11 – Mietdauer

Die Mietdauer endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemässem Zustand nach Wahl von EasyTool, am Sitz von EasyTool, oder einem anderen Bestimmungsort eintrifft. In keinem Fall endet die Mietdauer jedoch vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Ist eine unbestimmte Mietdauer vereinbart, hat der Mieter die Rückgabe der Werkzeuge zwei Wochen vorher anzuzeigen.

Artikel 12 – Verletzung der Unterhaltspflicht

Werden die Werkzeuge in vertragswidrigem / nicht ordnungsgemässem Zustand übergeben, ist EasyTool berechtigt, die Werkzeuge auf Kosten des Mieters in Stand zu setzen.

Es dürfen ausschliesslich die von EasyTool empfohlenen Verbrauchsmaterialien in Verbindung mit den Werkzeugen gebraucht werden. Für Schäden an den Werkzeugen, die durch andere Verbrauchsmaterialien entstehen, haftet der Mieter.

Artikel 13 – Kündigung & Rücktritt

Befindet sich der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, ist EasyTool berechtigt – unter Setzung einer Nachfrist von mindestens acht Tagen ab Absendung des Mahnschreibens – vom Vertrag zurück zu treten. Überdies ist EasyTool berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist, vom Vertrag zurück zu treten, wenn über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Umstände über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters bekannt werden, durch welche offene Mietforderungen gefährdet wären.

Ist der Mieter bereits im Besitz der Werkzeuge und tritt EasyTool vom Vertrag zurück, hat der Mieter die Werkzeuge auf seine Kosten zurück zu stellen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, ist Easytool berechtigt, die Ware bei ihm – gleichfalls auf seine Gefahr und Kosten –abzuholen. Der Mieter verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, einer Besitzentziehung oder Besitzstörung. Der Mieter hat des Weiteren für die Zeit vom Gefahrenübergang auf ihn bis zum Wiedereintreffen der Ware bei EasyTool ein Benützungsentgelt in der Höhe der ortsüblichen Mietgebühr sowie für sonstige aufgrund des Rücktritts entstandene Schäden zu haften.

Bei Vertragsstornierung durch den Mieter ist EasyTool im Falle der Annahme des Stornos berechtigt, entweder den erlittenen Schaden, entgangene Miete oder eine 30 %-ige Stornogebühr vom Mieter zu fordern.

Artikel 14 – Datenschutz & Mitteilungen

EasyTool behandelt die personenbezogenen Daten des Mieters stets vertraulich. Der Mieter hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten über sein Kundenzugang abzurufen, zu ändern oder für die Zukunft durch Deaktivierung seines Kundenkontos zu löschen bzw. zu sperren. Im Übrigen wird in Bezug auf Zustimmungen des Mieters und weitere Informationen zur Verwendung personenbezogener Daten des Mieters auf die Datenschutzerklärung von EasyTool verwiesen, die auf der Website www.geraete-schuppen.li in druckbarer Form abrufbar ist.

Die Übermittlung rechtsgeschäftlicher Erklärungen per E-Mail ist bei einer aufrechten Zustimmung des Mieters für die elektronische Kommunikation zwischen den Vertragspartnern zulässig. Zustellungen von Mitteilungen von EasyTool an die Mieter können rechtswirksam an die zuletzt gegenüber EasyTool bekannt gegebenen Kundendaten (Adresse und/oder E-Mail-Adresse und/oder Telefaxnummer) des Mieters erfolgen.

Artikel 15 – Urheberrecht

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum von EasyTool. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von EasyTool.

Artikel 16 – Verlust des Mietgegenstandes

Ist dem Mieter die Erfüllung seiner Rückgabeverpflichtung unmöglich, so hat er nach Wahl von EasyTool ein gleichwertiges Ersatzgerät beizubringen oder Geldersatz (Wiederbeschaffungswert) zu leisten.

Artikel 17 – Sonderbestimmungen für Grossgeräte

EasyTool hat Grossgeräte wie bspw Baukompressoren in Vermietung. Dieser Abschnitt der AGB gilt zusätzlich für diese Grossgeräte.

  1. Der Zusammenbau von Grossgeräten, die demontiert angeliefert werden, hat durch den Beauftragten von EasyTool auf Kosten des Mieters zu erfolgen; dasselbe gilt für die Demontage bei Rücklieferung.
  2. Zur Inbetriebnahme des Gerätes und zur Einweisung des Bedienungspersonals hat der Mieter einen Fachmann von EasyTool gegen Erstattung der Kosten anzufordern. Bei Anmietung eines Hebezeuges (bspw Kran, Aufzug, Winde, etc) sind die wesentlichen Baugruppen (Hubwerk, Bremsen, Seilaufwicklung, etc) mehrmals täglich zu überprüfen. Bei Arbeitsende ist die Windfreistellung des Kranes zu gewährleisten.

Können aufgrund von äusseren Umständen, die EasyTool nicht zu vertreten hat (Wetterlage, Baustellenverhältnisse, etc) vorhergesehene Arbeiten (zB Aufbau, Abbau, etc) nicht termingerecht durchgeführt werden, so gehen zusätzlich anfallende Kosten (Personal, Hilfsgerät, etc) für einen erneuten Termin zu Lasten des Mieters. Dies gilt auch bei Abschluss eines Pauschalpreises für solche Nebenleistungen.

Artikel 18 – Sonstige Bestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen EasyTool und den Mietern gilt ausschliesslich liechtensteinisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz von EasyTool in 9487 Gamprin-Bendern (Liechtenstein). Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

  1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist das Fürstliche Landgericht in Vaduz (Liechtenstein).
  2. Aufrechnung gegen Ansprüche von EasyTool mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
  3. Forderungen gegen EasyTool dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.
  4. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen von EasyTool gelten als vorweg genehmigt.
  5. Die AGB von EasyTool sollen auch dann Gültigkeit haben, wenn einzelne Bestimmungen sich als rechtsunwirksam erweisen sollten. Für Konsumentengeschäfte haben die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes Vorrang.
  6. Eine mögliche Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung dieser AGB oder des Vertrags lässt die rechtsverbindliche Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile unberührt. Anstelle des für ungültig / nichtig erklärten Vertragsteil gilt sodann jene Regelung, welche die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn diese von der Ungültigkeit gewusst hätten und der gesetzlich zulässigen Regelung am nächsten kommt.

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